Sachkundenachweis gemäß §11 TierSchG

Züchter, Tierpensionen, Tierpfleger, Inhaber von Auffangstationen etc. müssen dem Veterinäramt die Sachkunde der Tierhaltung nachweisen.


Dabei ist es unerheblich, ob ein Gewerbe und eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Bei privaten Haltern ist der Nachweis ab einer bestimmten

Anzahl an Tieren Pflicht.


Der Sachkundenachweis und die Genehmigung vom Amt ist VOR Erreichen der Anzahl bzw Eröffnung der Tierpension oder der Zucht einzuholen.


Vor einer Genehmigung der Pension/ Zucht/ Haltung kommt das Veterinäramt vorbei und prüft die Unterbringung der Tiere, dh Größe der Käfige / Einrichtung / Futter / Sauberkeit / Zuverlässigkeit des Halters etc.

Durch den Sachkundenachweis hat der Halter schon sein theoretisches Wissen nachgewiesen.


Den Sachkundenachweis für Vögel (es gibt auch Reptilien, Fische, Nager, Hunde und Katzen, Pferde etc.) kann man ablegen z.B. beim

OHNE jegliche oder nur mit geringen  Vorkennnissen wird keiner so eine Prüfung bestehen. Selbst ich musste nach über 20 Jahren Vogelhaltung noch einiges lernen.

Ich habe meine bei IDH gemacht und kann dies auch nur weiterempfehlen.

                                                                                                                                                           































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