Informationen zu Vogel-Abgaben
Die meisten Papageien wechseln im Laufe Ihres Lebens mehrmals den Besitzer. Die Papageien verlieren ihr Zuhause und ihre Bezugspersonen. Das ist für sie oft nicht einfach, wobei Papageien aus Einzelhaltung eine Abgabe wesentlich schwerer verkraften. Manche fressen nach einem Umzug tagelang nichts, da sie traurig sind und vor der neuen Umgebung und den neuen Personen und anderen Vögeln Angst haben. Andererseits gibt es auch Papageien, die sich sofort umgewöhnen können und denen ein Umzug offensichtlich nicht viel auszumachen scheint.
Bitte überlegen Sie vor einer Abgabe genau, ob das die richtige Lösung ist oder ob sich „kleinere“ Probleme lösen lassen ohne den/die Papageien abgeben zu müssen. Geben Sie ihren Vogel nicht unbedacht weg!!! Tauschen Sie ihn nicht aus Bequemlichkeit gegen einen "einfacheren" Vogel aus, das hat er nicht verdient - arbeiten sie an eventuellen kleinen Problemen, suchen Sie das Gespräch mit anderen Vogelbesitzern. Er hat nur Sie und verlässt sich auf Sie - dass sie ihn nicht wie eine Ware behandeln, sondern wie ein Wesen mit Empfindungen.
Sollte kein Weg daran vorbei führen ihn/sie abzugeben:
Schutzvertrag
Zwischen dem Vorbesitzer
Name:
Adresse:
Tel.-Nr.:
Email:
und dem Übernehmer
Name:
Adresse:
Tel.-Nr.:
Email:
wird folgender Vertrag abgeschlossen:
Übernahme folgenden Vogels / folgender Vögel:
Vogelart:
Name(n):
Anzahl:
Geschlecht(er):
Farbe:
Kennzeichen (Ring- oder Chipnummer)
§ 1 Der Übernehmer verpflichtet sich, den Vogel oder die Vögel selbst zu betreuen. Die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf an andere Personen ist ohne Absprache mit dem Vorbesitzer nicht gestattet.
§ 2 Der Übernehmer verpflichtet sich zu einer artgerechten Haltung des Vogels / der Vögel entsprechend des Deutschen Tierschutzgesetzes. Der Käfig bzw. die Voliere müssen den Mindestmaßen des Gutachtens des Landwirtschaftsministeriums: Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien (1995) entsprechen. Ausreichender zusätzlicher Freiflug bei Innenhaltung wird garantiert. Garantierter Freiflug pro Tag: ___ Stunden. Der Übernehmer verpflichtet sich bei Bedarf alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen.
§ 3 Der Vorbesitzer verpflichtet sich den Zustand des Vogels / der Vögel wahrheitsgemäß anzugeben und Krankheiten oder Behinderungen vorher zu beschreiben. Es wird keine Haftung für nicht erkannte bestehende Erkrankungen übernommen. Folgende Erkrankungen / Behinderungen sind bekannt (a) aktuelle, b) frühere Erkrankungen: _______
§ 4 Der Vorbesitzer behält sich vor, die Haltung in verschiedenen Zeitabständen zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung des Vertrags darf der Vorbesitzer nach einer einmaligen Aufforderung, die Zustände zu verbessern und nach einer weiteren Kontrolle den Vogel / die Vögel umgehend wieder mitnehmen.
§ 5 Der Vorbesitzer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Vogel / die Vögel verursacht werden.
§ 6 Bei Problemfällen (z.B. nicht erfolgreicher Vergesellschaftung) wird der Vogel zurückgenommen.
§ 7 Eine gewerbsmäßige Zucht mit dem Vogel / den Vögeln ist gestattet. ٱ ja ٱ nein
§ 8 Es wurde eine Schutzgebühr in Höhe von 0 € vereinbart und vom Übernehmer bezahlt. (wenn hier ein Betrag eingetragen wird, ist es ein VERKAUF und Sie haben keine Rechte auf Einhaltung der anderen Vereinbarungen !!!)
§ 9 Zusätzliche Vereinbarungen:
§ 10 Dieser Schutzvertrag ist in zweifacher Ausfertigung erstellt. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.
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Ort, Datum
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Unterschrift des Vorbesitzers Unterschrift des Übernehmers